Informationen / AGB
letzte Änderung der AGB am 25.06.24
Schmerzen/ Schwere Erkrankungen/Missbrauch
Schmerzen müssen vor der Therapiesitzung ärztlich abgeklärt worden sein.
Klienten/Klientinnen mit Epilepsie oder schweren Herzkrankheiten müssen seit mindestens drei Jahren beschwerdefrei sein und medikamentös gut eingestellt. Ich bitte in diesem Fall meine Klienten das Einverständnis beim behandelnden Arzt einzuholen. Die Verantwortung liegt klar beim Klienten. Notfallmedikamente sollten in diesem Fall zur Sitzung mitgenommen werden.
Starke Allergiker nehmen bitte aus Vorsichtsmassnahme die Notfallmedikation zur Therapiesitzung mit.
Falls du dich in medizinischer oder therapeutischer Behandlung befindest, solltest du dich mit deinem Arzt oder Therapeuten über die gewünschte Therapie absprechen. Ich muss über die psychotherapeutische Behandlung informiert werden. Für die Regressionsarbeit brauche ich eventuell das Einverständnis des zuständigen Psychotherapeuten/Psychiater.
Schwere Missbrauchserfahrungen gehören in die Hände eines erfahrenen Therapeuten und werden von mir nur mit Einverständnis des behandelnden Psychotherapeuten/Psychiater oder Arztes mit mindTV unterstützt.
Medikamente/Alkohol/Drogen
Der Konsum von Alkohol, Drogen und Medikamente kann die Therapie negativ beeinflussen oder sogar verhindern. Medikamente dürfen nur in Absprache mit dem Arzt abgesetzt oder reduziert werden. Ich arbeite mit Gefühlen und solche sollten bei meinen Klienten/Klientinnen auch aufkommen können und daher macht es Sinn, gewisse Medikamente (z.Bsp. Antidepressiva oder Medikamente bei Entzugsbehandlungen) vorher zu reduzieren oder abzusetzen, um einen möglichst grossen Nutzen aus der Therapiesitzung mitnehmen zu können. Dies muss jedoch ausdrücklich mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden und liegt in der Verantwortung des Klienten.
Heilversprechen
Als zert. Visualisierungscoach mindTV / dipl. Hypnosetherapeutin OMNI spreche ich keine Heilversprechen aus, stelle keine Diagnosen und ersetze auf keinen Fall die ärztliche Behandlung oder Beratung. Generell arbeite ich mit meinen grossen und kleinen Klienten an deren Selbstheilungskraft und Stärkung der Gesundheit.
Schweigepflicht
Ich unterstehe der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen werden vertraulich behandelt. Auskünfte an Drittpersonen werden nur nach schriftlicher Einverständniserklärung weitergeleitet. Mit den Kindern bespreche ich jeweils am Ende der Sitzung welche Informationen meinerseits an die Eltern weitergegeben werden sollen. Selbstverständlich werden gesetzlich relevante Informationen, welche sich während der Sitzung zeigten, an die Eltern durch mich für weitere Schritte in Abwesenheit des Kindes weitergegeben.
Therapieberichte:
Ich bitte zu beachten, dass ich keine Berichte verfasse, weder an die Krankenkassen noch an Klienten, Ärzte, Sozialarbeiter, Versicherungen oder sonstige Institutionen. Kurze Infos, vor allem bezüglich den Erfolgsaufgaben zu Hause, verfasse ich und sende ich per Mail oder Whatsapp zu, evt. auch per Sprachnachricht. Meine Klienten oder deren Eltern können für die Krankenkasse oder sonstige Institutionen Berichte verfassen und mir zum Gegenlesen zukommen lassen. Die Zeit dafür verrechne ich im 20 Minutentakt à 50.- . Infos bezüglich Methode sind auf meiner Homepage ersichtlich. Wichtige Infos gebe ich mündlich nach der Sitzung an meine Klienten oder deren Eltern weiter. Gerne kann man sich während des Nachgesprächs Notizen machen oder nachfragen, falls etwas vergessen ging.
Krankenkassenbeteiligung
Leider besteht noch keine Kostenbeteiligung der Krankenkassen. In seltenen Fällen übernehmen Krankenkassen die Kosten, falls die Therapie ärztlich verordnet wurde. Es lohnt sich also den Rückforderungsbeleg ob mit oder ohne ärztliche Verordnung der Zusatzversicherung einzusenden oder eine ärztliche Verordnung für die Therapie einzuholen und der Krankenkasse mit dem Rückforderungsbeleg einzureichen.
Folgende Zusatzversicherungen haben einen Anteil an die Sitzungen bei mir übernommen:
Sympany, Aquilana, ÖKK (Modell, welches die Hypnosetherapie aufgelistet hat)
Datenerhebung:
Ich benutze zur Datenerhebung, Abrechnung, Sitzungsnotizen, Terminbuchung und Buchhaltung die Praxissoftware OneDoc.
Zahlung
Nach dem erfolgten Termin sende ich die Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen per Mail (Sicherheitsverschlüsselung mittels SMS Code) zu. Sollte die Rechnung innert Frist nicht bezahlt werden, erhebe ich für die Mahnung 10.- Mahnungsgebühr für die Umstände.
Terminabsage
Termine, welche nicht mindestens 48h vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt wurden, werden von mir für die reservierte Zeit zu 100% verrechnet. Konnte ein Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden und liegt mir zur Einsicht ein ärztliches Zeugnis vor, erlasse ich selbstverständlich die Kosten. Da es leider vermehrt vorkam, dass ein telefonisches Beratungsgespräch stattgefunden hat und danach die vereinbarte Therapiesitzung unentschuldigt nicht wahrgenommen wurde, werde ich keine Termine mehr ohne die vorgängig unterzeichnete Einverständniserklärung zu meinen Geschäftsbedingungen vergeben. Deshalb werden die nötigen Daten zur Rechnungsstellung schon vor einem persönlichen Kennenlernen erhoben.
Nach dem Vorgespräch entscheiden meine Klienten, ob sie die Therapie mit mir durchführen möchten oder nicht. Ich bin mir bewusst, dass ich nicht für jeden Klient/ jede Klientin die richtige Therapeutin bin. Mir ist es wichtig, dass das Vertrauen gegenseitig da ist, weil nur so erzielen wir den gewünschten Erfolg. Mich kann nicht jeder mögen, ich mag auch nicht jeden. Deshalb ist es mir sehr wichtig, dass man offen spricht. Ich bin sehr gut vernetzt und zusammen können wir ansonsten schauen, wer vielleicht als Therapeut/in besser geeignet wäre. Selbstverständlich darf die Therapie auch ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden. Terminabsagen meinerseits geschehen nur in absolut dringenden Fällen. Sollte ich eine Therapiesitzung nicht wahrnehmen können, werde ich schnellstmöglich den Termin stornieren und einen geeigneten Ersatztermin zur Verfügung stellen. Auch für mich gilt, dass ich eine Therapie ohne Angaben von Gründen ablehnen darf.
Für das Vorgespräch werden 1.5h reserviert, sollte es länger dauern liegt die Verantwortung beim Klienten und die Zeit wird vollumfänglich verrechnet.
Kosten:
150.-/h.
Die erste angefangene Stunde wird mit 150.- verrechnet, danach rechne ich im 20 Minutentakt ab, angefangene 20min werden aufgerundet
Reservierte Zeit:
Alter | Erstsitzung | Folgesitzung |
---|---|---|
bis 7 Jahre | 1.5h | 1h |
8 - 12 Jahre | 2h | 1.5h |
13 - 18 Jahre | 2.5h | 2h |
19 - 24 Jahre | 3h | 2.5h |
Ab 25 Jahre | 3.5h | 3h |
Maximale Zeit die reserviert wird
Vorgespräch | max. 1.5h |
Standort / Schlussgespräch | max. 1h |
Ich biete gerne ein gratis Beratungsgespräch von max. 20min. an. Dieses kannst du über das Kontaktformular auf meiner Homepage anfragen. Da leider immer öfters Beratungsgespräche angefragt werden und dann jedoch über die Anamnese anstatt die Methode gesprochen wird, gilt folgendes: Bei dem Beratungsgespräch wird keine Anamnese erhoben, beim Beratungsgespräch beantworte ich Fragen über die Methode, welche auf meiner Homepage noch nicht beantwortet werden konnten, sollte ein Beratungsgespräch länger als diese 20 Minuten dauern und die Anamneseerhebung stattfinden, werde ich die volle Zeit verrechnen!
Therapiesitzung mit Kindern
Therapiesitzungen mit Kindern werden in Abwesenheit der Eltern durchgeführt. Gerne dürfen sie in Andelfingen im Bistro nebenan oder im Wartebereich, in Dübendorf im Wartezimmer der Kinderpraxisklinik, auf ihr Kind warten. Kinder suchen oft bei ihren Eltern Bestätigung oder Unterstützung bei Antworten. Ausserdem könnte es sein, dass ihr Kind aus Rücksicht nicht offen erzählt, was es im Film des Lebens fühlt oder sieht, in der Annahme, es könnte falsch sein. Deshalb ist es von Vorteil, dass die Kinder ohne jeglichen inneren Druck erzählen dürfen. Kinder lieben ihre Kuscheltiere oder Lieblingsspielsachen. Ich freue mich immer, diese auch kennenlernen zu dürfen. Deshalb soll und darf ihr Kind das Kuscheltier oder sonstige Lieblingsspielsachen zur Sitzung mitbringen. Es ist zwingend nötig, dass das Kind sein Problem erkennt und die Belastung nicht mehr haben möchte, sprich, sieht das Kind keinen Handlungsbedarf oder stört es «sein Problem» nicht, kann und werde ich es auch nicht therapieren können/wollen.
Beide Elternteile sollten mit der Therapie einverstanden und informiert sein. Da ich dies nicht überprüfen kann, setze ich ein solches Einverständnis voraus. Die alleinige Verantwortung liegt bei dem Elternteil, welcher die Einverständniserklärung vor der Therapie unterschreibt. Ich lehne sämtliche Verantwortung diesbezüglich ab.
Therapieablauf mit Kindern:
- Vorgespräch ohne das Kind (auf Wunsch können Jugendliche am Vorgespräch teilnehmen)
- Erstsitzung (Sitzungsdauer variiert nach Alter, siehe Tabelle oben)
- Folgesitzung (2-4 Wochen nach der Erstsitzung erfolgt eine Folgesitzung siehe Gefühlsfass)
- Standort- oder Schlussgespräch (ca. 4 Wochen nach der Folgesitzung, ab dem 10. Lebensjahr mit dem Kind)
- weitere Folgesitzungen (selten, je nach Thema und Hartnäckigkeit)
Therapiesitzungen mit Erwachsenen:
Ich setze die Offenheit gegenüber der Therapiemethode voraus. Du solltest das Problem erkennen und loslassen wollen und dies ohne Druck einer anderen Person/Instanz.
Therapieablauf Erwachsene:
- Vorgespräch
- Erstsitzung (Sitzungsdauer variiert nach Alter, siehe Tabelle oben)
- Folgesitzung (2-4 Wochen nach der Erstsitzung erfolgt eine Folgesitzung siehe Gefühlsfass)
- Standort- oder Schlussgespräch (ca. 4 Wochen nach der Folgesitzung)
- weitere Folgesitzungen (selten, je nach Thema und Hartnäckigkeit